Wie berechnet sich der Mietpreis?
Der Mietpreis berechnet sich prozentual vom Wert des Kunstwerkes, wobei die Prozentsätze abhängig vom Nutzer (Privatperson oder Unternehmen) und der Mietdauer sind.
Zusätzlich werden bei Vermietung von Kunstwerken 19 % MwSt. fällig.
Beispiele:
Das zu vermietende Kunstwerk hat einen Wert von 1000 Euro.
Mieter ist ein Unternehmen: Mietpreis/Jahr Monatlicher Mietpreis
(zzgl. MwSt):
Mietdauer 3 - 6 Monate 29 % vom Wert
pro Monat 24,67 Euro
Mietdauer ab 7 Monate 20 % vom Wert
pro Monat 16,67 Euro
Mietdauer ab 13 Monate 15 % vom Wert
pro Monat 12,50 Euro
Mieter ist eine Privatperson: Mietpreis/Jahr Monatlicher Mietpreis
(zzgl. MwSt):
Mietdauer ab6 Monate 15 % vom Wert
pro Monat 12,50 Euro
Mietdauer ab 13 Monate 10 % vom Wert
pro Monat 8,34 Euro
Ach ja, Mehrwertsteuer! Sind das nun 7 %, oder 19 %, oder ist gar keine Mehrwertsteuer fällig? (*)
Jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuersätze. Für den Verkauf von Kunstwerken (und hierunter fällt z. B. auch die Angabe des Wertes auf Lieferschein und Werkliste) gilt der ermäßigte Steuersatz von
7 %. Bei Vermietung jedoch, die ja strenggenommen keine wirklich "künstlerische Tätigkeit" ist, ist der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % fällig.
(*) Die hier gemachten Angaben beziehen sich ausschliesslich auf die Bundesrepublik Deutschland.
Was passiert, wenn der Mieter sich entscheidet, die Werke länger als ursprünglich vereinbart zu behalten?
Sofern der Künstler noch keine vertraglichen Vereinbarungen mit dritten Parteien über den anschließenden Verbleib der Werke geschlossen hat (z. B. neue Mietverträge mit anderen Interessenten),
steht einer Verlängerung wohl nicht im Wege: der Vertrag kann einfach verlängert werden, oder aber es kann ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Allerdings ist es nicht möglich, den Mietpreis
rückwirkend zu senken.
Beispiel:
Privatkunde A mietet ein Werk vom Künstler K; das Werk hat einen Wert von 1000 Euro. Die Mietdauer ist von Januar bis Juni, also 6 Monate.
Der Mietpreis beträgt (siehe Berechnungsgrundlage oben: bis 6 Monate 15 % vom Wert pro Jahr) für 6 Monate 75 Euro (1000*0,15/12*6).
Nach Ablauf der Mietdauer will A um weitere 6 Monate verlängern (Juli bis Dezember). Hätte er von vornherein für 12 Monate gemietet, wäre der Mietpreis wie folgt gewesen:
Mietpreis ab 6 Monate: 10 % vom Wert pro Jahr: Für 12 Monate sind das 100 Euro (1000*0,1).
Dennoch ist es nicht möglich, den Mietpreis rückwirkend zu senken. Für A kosten die ersten 6 Monate weiterhin 75 Euro. Für die Verlängerung, d. h. im neuen Vertrag von Juli bis Dezember,
wird sich der Künstler Peter Walter sicherlich einverstanden erklären, den günstigeren Mietpreis (10 % vom Wert) anzusetzen. Für die 6 Monate Juli – Dezember zahlt A also nur noch 50 Euro.
Damit hat A schließlich 125 Euro für ein 12 Monate Mietdauer bezahlt, zwar teurer als hätte er seinen Vertrag von vornherein auf 1 Jahr abgeschlossen (da wären es 100 Euro gewesen), aber
günstiger als den Originalvertrag unverändert zu verlängern (2 x 75 Euro, also 150 Euro für 1 Jahr).
Fazit: Es zwar verführerisch, nur Mietverträge von kurzer Dauer zu schleißen und die Kunstwerke häufig zu wechseln; dennoch ist eine allzu kurze Vertragsdauer relativ teuer. Und: häufiges
Wechseln der Kunstwerke verursacht außerdem zusätzliche Transportkosten.
Was passiert, wenn sich ein Kunde entscheidet, das Bild nach Ablauf des Mietvertrages zu kaufen? Wird der Mietpreis dann auf den Kaufpreis angerechnet?
Der Mietpreis stellt eine Vergütung für die Bereitstellung des Werkes dar, und ist keineswegs als Anzahlung auf den Kaufpreis zu verstehen (Speziell für Unternehmer ist dieser Sachverhalt
wichtig, denn für Sie gelten beim Erwerb von Kunstwerken gelten besondere Regeln.). Allerdings ist es sicherlich möglich, zumindest einen Teil des bereits bezahlten Mietpreises als Tilgung auf
den Kaufpreis anzurechnen.
Beispiel:
Gehen wir von einem Mietvertrag aus, bei dem der Mietpreis 10 % des Wertes des Kunstwerkes beträgt. Bei einem Kunstwerk, das 1000 Euro wert ist, müssen für die Miete pro Jahr 100 Euro an den
Künstler gezahlt werden.
Welchen Preis hat der Mieter zu bezahlen, wenn er sich nach 1 Jahr entschließt, das Werk zu behalten?
Hätte der Mieter A das Kunstwerk vom ersten Tag an nicht gemietet, sondern mit Hilfe eines Kredits seiner Bank gekauft, dann müsste er für diesen Kredit in Höhe von 1000 Euro (dem Wert des
Kunstwerkes) monatliche Rückzahlungsraten bezahlen, die sich aus Kreditzinsen und Tilgung zusammensetzen. Die Bankzinsen schwanken je nach Wirtschaftslage und Kreditart, aber nehmen wir für unser
Beispiel einen Kreditzins (= Zins für die Bereitstellung des Gesamtbetrages von 1000 Euro) von 7 % an. Zahlte der Mieter A nun für den Kredit jedes Jahr 100 Euro an die Bank, so wären 7 %, also
70 Euro, nur "Zinsen", die er für die Bereitstellung der 1000 Euro zu zahlen hat. Die übrigen 30 Euro (3 %) wären Tilgung der geschuldeten Summe.
Nach einem Jahr (und 100 an die Bank bezahlten Euro) schuldet A der Bank immer noch 970 Euro, denn nur 30 Euro wurden zur Tilgung des Kredits verwendet.
Insofern kann auch der Mietpreis nur zum Teil als Anzahlung auf den Kaufpreis verstanden werden, die Höhe variiert mit dem tatsächlich bezahlten Mietpreis.
Beispiel, bei einem Kunstwerk Wert 1000 Euro und einer Mietdauer von einem Jahr:
Der Mietpreis beträgt... 10 % vom Wert → Mietpreis wird bei Kauf nicht angerechnet.
15 % vom Wert → ca. 30 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 45 Euro, können bei Kauf angerechnet werden.
20% vom Wert → ca. 39 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 78 Euro, können bei Kauf angerechnet werden.
29 % vom Wert → ca. 55 % der gezahlten Miete, in unserem Beispiel 159,5 Euro, können bei Kauf angerechnet werden.
(ist der Kunde ein Unternehmen, besteht die Gefahr, dass ein verdeckter Ratenkauf vermutet wird!)
Dennoch sollte das Verhältnis Mietpreis (der ja umgangssprachlich manchmal auch MietZins genannt wird) – Kreditzins – Tilgung bedacht werden.
Ich bin Unternehmer, was gibt es steuerlich zu bedenken?
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Situation in der Bundesrepublik Deutschland, für andere Länder gelten möglicherweise andere Regelungen.
Was ist - steuerlich gesehen - der Unterschied zwischen Kunstkauf und Kunstmiete?
Eine steuermindernde Abschreibung von Kunstwerken ist lediglich bei "nicht anerkannten Künstlern" möglich - Werkpreise von 5 000 bis 10 000 Euro lassen in der Regel auf einen "nicht anerkannten
Künstler" schließen - aber im Einzelfall entscheiden die Finanzbehörden, welcher Künstler anerkannt ist.
Die Werke anerkannter Künstler können keinesfalls abgeschrieben werden und auch die enthaltene Umsatzsteuer darf nicht abgezogen werden. Bei späteren Verkauf muss die Wertsteigerung versteuert
werden.