Hier werden Sie über die Bedeutung und Funktion einer Galerie bzw. eines Galeristen informiert.
ART Leben im Holz ist selbst weder Galerist noch Kunsthändler, sonder Künstler. Auf der Website von ART Leben im Holz finden Sie eine Online-Galerie mit Bildern von Werken zeitgenössicher Kunst, welche in vier verschiedene Bereiche unterteilt werden: Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Kunsthandwerk und Kunsthandwerk im öffentlichen Raum.
In der Biographie können Sie mehr über ART Leben im Holz und den Künstler Peter Walter erfahren.
Gerne berate ich Sie persönlich bei Ihrem Kauf von Kunstwerken und über die Möglichkeit, Kunst zu mieten oder als Sponsor bei einem Großprojekt mit zu wirken.
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Die ursprüngliche Bedeutung des Begriffes Galerie stammt aus Italien – genauer gesagt, geht der Begriff zurück auf die Galleria, welche ein Bogengang im Obergeschoss der Uffizien in Florenz ist. Dieser Gang wurde bereits seit dem 16. Jahrhundert von dem Herrschergeschlecht der Medici zur Ausstellung der in ihrem Besitz befindlichen Kunstwerke genutzt. So entwickelte sich der Begriff weit über Italiens Grenzen hinaus weiter, in dem er Gemäldegalerien und Kunstmuseen bezeichnete und schließlich auch für gewerbliche Verkaufsräume für Kunstwerke benutzt wurde.
Im Kunstmarkt steht die Bezeichnung Galerie jedoch in erster Linie für Händlerräume und –betriebe, die Werke von Künstlern ausstellen, vermarkten und verkaufen. Also der Ort, der für die Ausstellung der Kunstwerke und in der Regel auch für den Verkauf neuer, zeitgenössischer Kunst genutzt wird.
Obwohl es Galerien zu verschiedenen Kunstbereichen wie Malerei, Zeichnungen, Editionen, Fotografie oder Skultur gibt, ist das Galerieprogramm meist nicht materialspezifisch, sondern hat inhaltlich programmatische Tendenzen.
In den Primärmarkt-Galerien werden hauptsächlich „atelierfrische“ Kunstwerke von neuen, jungen Künstlern verkauft. Im Gegensatz dazu leben die Sekundärmarkt-Galerien vom Kunsthandel – sie verkaufen ausschließlich schon etablierte Kunst wieder und wieder. Diese Funktion von Rück- und Wiederverkauf übernehmen oft auch die Primärmarkt-Galerien für die Künstler, deren Werke sie vertreten.
Galeristen, die Betreiber von Galerien, haben unterschiedlichste Aufgaben: Betreuung, Präsentation, Organisation und Vermarktung sowie die Klärung steuerlicher und rechtlicher Fragen. Meist erhält er dafür eine Provision von ca. 40 bis 50 Prozent, je nachdem, was vertraglich mit dem Künstler festgelegt wird. Darüber hinaus regelt der Vertrag, dass der Künstler nur über die ihn vertretende Galerie Kunstwerke verkaufen darf, während der Galerist auf der anderen Seite sämtliche Aufwendungen für Betriebskosten, Personalkosten, Abendessen, Eröffnungen, Einladungskarten, Kataloge, Bücher, Plakate, Anzeigenwerbung, etc. von seiner Provision zu begleichen hat.
Ab dem 19. Jahrhundert entstand ein umfangreiches Galeriewesen. Galeristen wie Eduard Schulte, Fritz Gurlitt, und Johanna Ey boten Künstlern die Möglichkeit, ihre Kunstwerke auszustellen – egal, ob sie der in den Kunstakademien gelehrten Auffassung von Kunst kritisch gegenüberstanden oder nicht. Auf diese Weise wurde die Kunstgeschichte von einigen Galeristen sogar wesentlich beeinflusst: Ambroise Vollard, Daniel-Henry Kahnweiler und Heinz Berggruen zählen zu den wichtigen Persönlichkeiten der Kunst des 20. Jahrhunderts.
Beispielsweise fand bei Vollard die erste Ausstellung der Werke Pablo Picassos im Jahr 1901 statt und nur drei Jahre später die erste Ausstellung von Henri Matisse. Außerdem förderte er auch andere bekannte Künstler u.a. auch Vincent van Gogh.
Ganz zu schweigen von Heinz Berggruen – der Erste, der die Bedeutung von Matisses Scherenschnitte erkannte und diese in den 1950er Jahren sammelte und ausstellte.
Doch nicht nur bei der Förderung der Künstler waren Galeristen von großer Bedeutung: Galerien waren immer Anlaufpunkte für Künstler und sind es weiterhin noch, denn hier können sie sich mit den Werken ihrer Zeitgenossen auseinandersetzen. Paula Modersohn-Becker zum Beispiel sah die Kunstwerke des damals noch völlig unbekannten Paul Cézanne, die großen Einfluss auf ihre eigene Kunstentwicklung hatten, erstmals in der Galerie von Vollard. Von hoher Bedeutung für die Kunst der Nachkriegszeit in Deutschland ist vor allem die Galerie Schmela.
Der BVDG, der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler, besteht auch einer Vielzahl professioneller Galerien und hat seine eigenen Richtlinien. Zugehörige Galerien des BVDG müssen daher mindesten 20 Stunden in der Woche öffnen, es darf kein Eintritt verlangt werden, die Galerieräume müssen im eigenen Besitz des Galeristen sein, es müssen mindestens vier wechselnde Ausstellungen pro Jahr veranstaltet werden und die Einhaltung der Standesregeln der europäischen Galerievereinigung F.E.A.G.A. (Federation of European Art Gallery Associations) muss gewahrt werden. So auch die rechtlichen Aspekte: Bei Zweitverkäufen von Kunstwerken ist auf Grund des sogenannten Folgerechts eine Abgabe an den Künstler zu zahlen. Dies sind (2010) ab einem Verkaufspreis von 400 Euro bis 50.000 Euro 4 % des Verkaufspreises. Voraussetzung ist jedoch, dass der Künstler Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (Bild-Kunst, ProLitteris) ist (§ 26 Abs. 6 UrhG). Kunstwerke unterliegen noch im Allgemeinen einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 %; ab 2013 ist jedoch aufgrund einer Beschwerde der EU-Kommission eine Erhöhung auf den Normalwert von 19 % geplant.
Eine andere Art von Galerie stellt die Produzentengalerie, eine von den Künstlern selbst geführte Galerie, dar. Auch Online-Galerien versuchen sich mit ihren virtuellen Verkaufsräumen zu etablieren, denn durch die weltweite Präsenz ändern sich auch die Verfügbarkeiten der Objekte, die persönliche Beziehung zum Galeristen, Sammler und Künstler – gemäß dem Motto „die wesentlichen Dinge sind immer analog!“